Unser Service erspart Ihnen Zeit, Nerven & Ärger
Als Eigentümer einer Wohnung haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie nutzen die Wohnung selbst oder Sie vermieten sie. Die Sondereigentumsverwaltung ist ein Angebot an alle die Eigentümer, die ihre Wohnung vermietet haben.
Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft ist der bestellte Verwalter ausschließlich für die Belange des Gemeinschaftseigentums zuständig. Alle Angelegenheiten des Sondereigentums obliegen dem jeweiligen Eigentümer selbst. Für vermietete Einheiten kann dem Verwalter aber auch die Sondereigentumsverwaltung übertragen werden, der dann den Eigentümer in allen Belangen – die Wohnung betreffend – gegenüber dem Mieter, Behörden und sonstigen Dritten vertritt.